Fotos für die Immaculata - zu ihrer Ehre!
Für die MI-Webseite, die Ritter-Zeitschrift, Flugblätter, Broschüren, Newsletter, das Zitat der Woche, etc. benötigen wir immer wieder schöne Bilder. Hierfür suchen wir freiwillige Fotografen.
Bitte schicken Sie uns deshalb schöne Bilder (Mindestauflösung 2 Megapixel) beispielsweise von:
- Marien-Wallfahrtsorten
- Marien-Statuen
- Mai-Altären
- Lourdes-Grotten
- Mutter-Gottes-Bildern
- Marien-Altären oder Gemälden
- Betenden Rosenkranz-Händen
- etc…
Die Immaculata möge jeden Einsatz und jeglichen Aufwand ewiglich vergelten. Bei Fragen können Sie uns gerne mittels Kontaktformular am Ende dieser Seite kontaktieren.
Rechtliches
Damit wir rechtlich keine Probleme erhalten, benötigen wir eine entsprechende Bestätigung.
Ja, ich bestätige hiermit:
- Ich habe das Foto/die Fotos selber erstellt (an Orten, wo fotografieren erlaubt ist) und bin somit der Urheber. Sämtliche Rechte gehören aktuell uneingeschränkt mir.
- Hiermit übertrage ich kostenfrei sämtliche Rechte, insbesondere Eigentums- und Urheberrechte an die Militia Immaculatae (abgekürzt MI). Die MI darf diese unentgeltlich, zeitlich und räumlich (geographisch) uneingeschränkt, für kommerzielle und nicht kommerzielle Nutzung in veränderter oder unveränderter Form in allen Medienarten (Print, Web, Social Media), verwenden.
- Ich verzichte auf jegliche finanzielle oder materielle Entschädigung unwiderruflich.
- Sofern vereinzelte erkennbare Personen auf dem Bild abgebildet sein sollten, gebe ich deren Namen und Adressen unten im Kommentarfeld an, damit diese Personen kontaktiert werden dürfen.
Weitere rechtliche Bestimmungen
Vertragsparteien
Die Vertragsparteien sind:
- die im Kontaktformular angegebene Kontaktperson
- die Militia Immaculatae (MI-Schweiz), St. Gallerstr. 65, 9500 Wil SG
Teilunwirksamkeit
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages rechtlich unwirksam bzw. nichtig sein oder werden, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht berührt. Die unwirksame bzw. nichtige Bestimmung ist durch eine Bestimmung zu ersetzen, die in gesetzlich zulässiger Weise dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung sowie dem Willen der Vertragsparteien am nächsten kommt. Entsprechendes gilt, soweit dieser Vertrag lückenhaft sein sollte.
Anwendbares Recht
Dieser Vertrag untersteht schweizerischem Recht. Gerichtstand ist CH-9500 Wil SG